2006 wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen. Die Ausführung dieses Gesetzes wirft jedoch Fragen auf: Darf ich überhaupt ein Bewerbung mit Bewerbungsfoto versenden? Wie handhaben es andere Bewerber und was erwartet das Unternehmen von mir?
Vor zehn Jahren waren die Auswirkungen des Gesetzes für Unternehmen nicht ganz klar. Viele gingen davon aus, dass sie laut dem Gesetz keine Bewerbungen mit Foto annehmen dürften. Ebenso stiegen die Unsicherheiten der Bewerber- bis heute.
- 1 AGG Ziel des Gesetzes besagt, dass die „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und weiteren persönlichen Faktoren zu verhindern oder zu beseitigen sind“. Der Anwendungsbereich greift laut §2,1 AGG auf die „Auswahlkriterien für den beruflichen Aufstieg“. Das versenden der Bewerbungsunterlagen ohne Foto ist in vielen Ländern bereits Standard, zum Beispiel in den USA oder Großbritannien. In Deutschland ist man zwar nicht dazu verpflichtet ein Bewerbungsbild mit zusenden, jedoch möchte sich der Arbeitgeber natürlich eine Vorstellung von dem Bewerber machen.
Theoretisch greift das Gesetz, jedoch lehnt kaum eine Firma eine Bewerbung ausschließlich auf Grund eines beigefügten Bewerbungsfotos ab. Auf den Karriereseiten der Unternehmen finden sich größtenteils keine expliziten Forderungen nach einem Bewerbungsfoto. Trotzdem liegt in den Forderungen nach „aussagekräftigen Bewerbungen“ oder „vollständigen Bewerbungsunterlagen“ eine unausgesprochene Bitte bei- die des Bewerbungsfotos.
Ein Bewerbungsfoto ist somit kein Muss, jedoch wünschen es sich viele Unternehmen. Ein freundliches und motiviertes Portrait wirkt positiv auf den Betrachter denn „ein Blick sagt mehr als tausend Worte“. Es gibt dem Bewerber die Möglichkeit Sympathien zu wecken und damit seine Kompetenzen abzurunden. Hierbei geht es nicht um Schönheit, die Unternehmen suchen nicht nach Fotomodellen. Ein freundlicher, wacher Blick und ein gepflegtes Äußeres sind hierbei die Faktoren die den Betrachter beeinflussen. Ebenfalls legen Unternehmen Wert darauf, die Personen auf dem Bewerbungsbild auch im persönlichen Gespräch wieder zu erkennen. Eine Richtline bieten etwa 12 Monate die nach Entstehung des Bildes nicht verstreichen sollten.
Bewerbungsfoto – der erste Eindruck zählt
Ein weiterer Faktor welcher die Wirkungsweise der Portraits beeinflusst ist die Kleidung. Jedoch gibt es keine allgemeine Regel oder einen Dresscode im Rahmen der Bewerbungsfotos. In der kreativen Branche darf es ruhig etwas ausgefallen sein, die Technik oder Produktion stehen für den lockeren Kleidungstil. Während in Banken ein Anzug das passende Kleidungstück für das Portrait darstellt.
Bewerbungsfotos für Führungspositionen oder anspruchsvolle Stellen sollten im professionellen Fotostudio aufgenommen werden. Professionelle Fotografen achten darauf, dass das Licht und der Hintergrund auf die Kleidung, den Hautton und die Haarfarbe abgestimmt sind. Behilflich ist der Fotograf auch in der Wirkung des Bildes. Je nach Gesichtsausdruck und Winkel kann das Bild selbstbewusst, freundlich oder motiviert wirken. Auch das Format für Führungspositionen darf in diesen Fällen abweichen, es darf größer als das 6×4 cm Portrait ausfallen. Ebenfalls kann man sich für diese Positionen im Querformat präsentieren.
Natürlich sollte auch auf die „ungewollten“ Bewerbungsfotos im Netz geachtet werden. Denn es ist kein Geheimnis, dass Unternehmen die Bewerber in sozialen Netzwerken suchen. Profilbilder auf XING oder LinkedIn sollten identisch sein oder zumindest eine Ähnlichkeit aufweisen. Vorsicht ist jedoch bei Fotos aus dem Fotostudios geboten, denn der Fotografierte besitzt nicht automatisch die Urheberrechte des Bildes. Um mögliche Auseinandersetzungen zu vermeiden sollten Sie vorher im Fotostudio nachfragen, ob Sie diese Aufnahmen online verwenden dürfen.